Terminly-Nutzungsvertrag
Software-as-a-Service · Version 1.0 · Stand: 6. Oktober 2026
§ 1 Vertragsparteien und Geltungsbereich
Anbieter: Yusuf Sacin · Saint Development, Karlstraße 8, 84061 Ergoldsbach, development@saintdev.cc, saintdev.cc. Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 UStG, kein Umsatzsteuerausweis.
Auftraggeber: der in den Vertragsdaten genannte Betrieb (z. B. Salon, Studio oder Praxis).
Terminly wird ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB angeboten. Der Auftraggeber bestätigt mit der Unterschrift, dass er den Vertrag für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit schließt. Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
§ 2 Gegenstand
Saint Development stellt dem Auftraggeber die Online-Terminbuchungssoftware „Terminly“ als Software-as-a-Service (SaaS) zur Verfügung. Terminly umfasst insbesondere:
- eine eigene Online-Buchungsseite des Auftraggebers unter saintdev.cc/{Adresse}, auch zur Einbindung in eine bestehende Website
- den Salon-Admin zur Verwaltung von Terminen, Team, Leistungen und Preisen, Öffnungs- und Arbeitszeiten, Pausen und Urlaub, Gutscheinen, Salonrichtlinien und Finanzübersicht
- automatische E-Mails an die Kunden des Auftraggebers (Bitte um Bestätigung, Terminbestätigung, Erinnerung, Verschiebung, Absage)
- optional Online-Zahlungen der Kunden über eigene Konten des Auftraggebers bei Stripe, PayPal oder Mollie
- Hosting auf dem Server von Saint Development (Hetzner, Deutschland), SSL-Verschlüsselung und regelmäßige Datensicherung
Die Erstellung oder Pflege einer Website ist nicht Gegenstand dieses Vertrags. Terminly ist kein Kassensystem im Sinne der KassenSichV; Vor-Ort-Zahlungen erfasst der Auftraggeber in seinem eigenen Kassensystem.
§ 3 Einbindung
Der Auftraggeber kann Terminly als Direktlink (z. B. auf Instagram, Google oder Visitenkarten) oder per iFrame-Code in seine bestehende Website einbinden. Saint Development stellt Link und Code im Salon-Admin bereit; für die technische Einbindung in die eigene Website ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
Eine feste Integration in eine von Saint Development erstellte Website wird im jeweiligen Website-Vertrag geregelt.
§ 4 Vergütung und Zahlung
Der monatliche Preis ergibt sich aus den Vertragsdaten (Standard: 29,00 € pro Monat). Eine Einrichtungsgebühr fällt nicht an. Saint Development ist Kleinunternehmer gemäß § 19 Abs. 1 UStG; es wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, alle Preise sind Endpreise.
Die Vergütung wird monatlich im Voraus jeweils zum 1. des Monats fällig; der erste Monat anteilig ab Aktivierung. Zahlungswege: SEPA-Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto (Verwendungszweck: Rechnungsnummer), PayPal oder Stripe. Eine Abbuchung per SEPA-Lastschrift erfolgt nicht.
Gebühren der Zahlungsanbieter für Online-Zahlungen der Kunden des Auftraggebers fallen direkt im Konto des Auftraggebers beim jeweiligen Anbieter an und sind nicht im Preis enthalten.
Zusätzliche Leistungen (z. B. individuelle Anpassungen, Datenimporte) werden nach Aufwand berechnet und vorab in Textform vereinbart.
§ 5 Zahlungsverzug und Preisanpassung
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Ist der Auftraggeber mehr als 14 Tage in Verzug, darf Saint Development nach Ankündigung in Textform mit einer Frist von 7 Tagen die Online-Buchungsseite bis zum Ausgleich pausieren. Der Salon-Admin und der Datenexport bleiben zugänglich. Die Pause begründet keinen Schadensersatzanspruch.
Saint Development darf den monatlichen Preis einmal pro Kalenderjahr mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anpassen. Der Auftraggeber kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich kündigen.
§ 6 Laufzeit und Kündigung
Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate ab Aktivierung (Einrichtung des Salon-Admins bzw. Unterschrift dieses Vertrags). Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder schwerwiegenden Verstößen gegen § 11.
§ 7 Datenexport und Löschung bei Vertragsende
Nach Vertragsende stellt Saint Development dem Auftraggeber auf Anfrage innerhalb von 14 Tagen einen vollständigen Export seiner Daten (Termine, Kundenkartei, Leistungen, Umsätze, Gutscheine) im JSON-Format bereit. Anschließend werden alle Daten des Auftraggebers und seiner Kunden gemäß Teil B (AVV) gelöscht.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, seine Kunden über die Einstellung der Online-Buchung zu informieren und gesetzliche Aufbewahrungspflichten selbst zu erfüllen.
§ 8 Geschäftsaufgabe durch Saint Development
Stellt Saint Development den Geschäftsbetrieb dauerhaft ein, werden alle Auftraggeber mindestens 60 Tage vorher per E-Mail informiert. Innerhalb dieser Frist (a) erhält der Auftraggeber den Datenexport nach § 7, (b) werden die Daten danach gemäß Art. 17 DSGVO gelöscht und (c) werden bereits bezahlte Entgelte für die Zeit nach der Einstellung innerhalb von 14 Tagen anteilig erstattet. Für die Weiterführung der Terminbuchung mit einer anderen Lösung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.
§ 9 Verfügbarkeit, Wartung, Datensicherung und Support
Saint Development bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, garantiert aber keine bestimmte Betriebszeit. Wartungsarbeiten werden möglichst außerhalb üblicher Öffnungszeiten durchgeführt und bei längerer Dauer vorab angekündigt. Wartung und technisch bedingte Ausfälle berechtigen nicht zur Minderung, sofern Saint Development nicht grob fahrlässig gehandelt hat.
Saint Development sichert die Terminly-Daten automatisch und verschlüsselt (bei Änderungen sowie täglich, mit aufbewahrten Tagesständen) gemäß Anlage 1.
Support erfolgt per E-Mail an development@saintdev.cc, in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen.
§ 10 Pflichten des Auftraggebers
- Er hält Leistungen, Preise, Öffnungszeiten, Salonrichtlinien sowie Impressum und Datenschutzangaben im Salon-Admin aktuell und rechtlich zulässig.
- Er hält Admin- und Finanz-Passwort geheim und informiert Saint Development unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
- Er ist gegenüber seinen Kunden für die vereinbarten Leistungen, Absagen, Erstattungen und Zahlungen verantwortlich; Saint Development wird nicht Vertragspartner der Kunden.
- Er schließt mit den von ihm genutzten Zahlungsanbietern eigene Verträge und hält deren Bedingungen ein.
§ 11 Nutzungsrechte und zulässige Nutzung
Terminly ist eine eigenentwickelte Software von Saint Development. Der Auftraggeber erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, Terminly bestimmungsgemäß zu nutzen. Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Rückentwicklung der Software sind nicht gestattet. Die vom Auftraggeber eingegebenen Daten bleiben seine Daten.
Terminly darf nur für rechtmäßige Zwecke genutzt werden; insbesondere nicht für rechtswidrige, betrügerische, diskriminierende oder strafbare Aktivitäten. Bei festgestelltem Missbrauch darf Saint Development den Zugang sofort sperren und den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen (§ 314 BGB); bereits bezahlte Entgelte werden dann nicht erstattet. Der Auftraggeber stellt Saint Development von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragswidrigen Nutzung durch ihn oder seine Kunden entstehen.
§ 12 Datenschutz
Bei der Nutzung von Terminly verarbeitet Saint Development personenbezogene Daten der Kunden und Mitarbeitenden des Auftraggebers als Auftragsverarbeiter. Dafür gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (Teil B), der zusammen mit diesem Vertrag unterschrieben wird.
Die Vertragsdaten des Auftraggebers selbst verarbeitet Saint Development zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
§ 13 Haftung
Saint Development haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie nach Art. 82 DSGVO.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Saint Development nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf die Summe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Entgelte. Entgangener Gewinn und mittelbare Schäden (z. B. ausgefallene Termine) sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet Saint Development nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung nötig wäre. Für Störungen von Diensten Dritter (z. B. Zahlungsanbieter, Rechenzentrum, Internetverbindung) haftet Saint Development nicht, soweit es diese nicht zu vertreten hat.
§ 14 Geheimhaltung
Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (insbesondere Zugangsdaten, Geschäfts- und Kundendaten, Preisvereinbarungen, technische Konzepte) vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Pflicht offengelegt werden müssen; die andere Partei wird dann vorab informiert, soweit zulässig.
Die Geheimhaltungspflicht gilt während der Vertragslaufzeit und 3 Jahre darüber hinaus.
§ 15 Subunternehmer
Saint Development darf Subunternehmer einsetzen und bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die gesamte Leistung verantwortlich. Subunternehmer werden zur Geheimhaltung nach § 14 und zur Einhaltung des Datenschutzes nach Teil B verpflichtet; Saint Development haftet für sie wie für eigenes Verschulden.
§ 16 Änderungen und Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Geänderte Vertragsunterlagen werden dem Auftraggeber im Salon-Admin zur erneuten Unterschrift vorgelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ergoldsbach, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem AVV (Teil B) geht der AVV in datenschutzrechtlichen Fragen vor. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.